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Arbeitsgestaltung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin, Katja Schuller, David E. Beck, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin

2023ASU Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin16 citationsDOIOpen Access PDF

Abstract

Alle Arbeitgebende sind gesetzlich zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine Arbeitsgestaltung, die Gefährdungen durch psychische Belastung vermeidet, ist das Herzstück der Gefährdungsbeurteilung. Denn Arbeitgebende – so § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – sind verpflichtet, „die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische und die psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird“. Hierzu muss der Arbeitgeber auf Basis einer Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind (§ 5 ArbSchG).

Topics & Concepts

GynecologyMedicineWorkplace Health and Well-beingMedical Practices and RehabilitationCriminal Law and Policy
Arbeitsgestaltung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung | Litcius