Ehegattennotvertretungsrecht
Jochen Dutzmann, Andrej Michalsen, Gunnar Duttge, Susanne Jöbges, Guido Michels, Peter Gretenkort, Uwe Janssens
Abstract
Ehegatten sind seit Anfang 2023 dazu berechtigt, sich bei Einwilligungsunfähigkeit des jeweils anderen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten. Damit geht die Pflicht des behandelnden Arztes einher, zu bescheinigen, dass die Voraussetzungen des Ehegattennotvertretungsrechts tatsächlich erfüllt sind. Das neue Gesetz wirft einige Fragen auf, wie im folgenden Artikel erläutert wird.
Topics & Concepts
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