Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.1.2024 – C-755/22
Anne-Christin Mittwoch, Mika Westphahl
Abstract
Zusammenfassung „Art. 8 und 23 der Richtlinie 2008/48/EG [...] vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge [...] sind dahin auszulegen, dass sie in einem Fall, in dem der Kreditgeber gegen seine Verpflichtung zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers verstoßen hat, der Verhängung einer Sanktion gegen den Kreditgeber nach nationalem Recht, bestehend in der Nichtigkeit des Verbraucherkreditvertrags und dem Verlust seines Anspruchs auf Zahlung der vereinbarten Zinsen, auch dann nicht entgegenstehen, wenn dieser Vertrag von den Parteien vollständig erfüllt wurde und der Verstoß für den Verbraucher keine nachteiligen Folgen hatte.“
Topics & Concepts
HumanitiesPhysicsArtMedical and Health Sciences Research